Anlässlich der Sitzung des WTTV-Beirates am 14. Juni 2014 hat es mehrere Beschlüsse mit direkten Auswirkungen auf den Spielbetrieb gegeben.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

  • Der Zeitraum für Nachverlegungen beträgt nunmehr generell 21 Tage, ohne besondere Berücksichtigung von Ferien, immer ausgehend vom ursprünglichen Spieltermin.
  • Eine Serie mehrmaligen Fehlens im Sinne von G 5.2.1 kann nicht mehr durch eine Ersatzgestellung in einer höheren Mannschaft unterbrochen werden. Hinsichtlich eines möglichen Zusammentreffens von fünfmaligem Fehlen und Regelungen zum Verlust der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft (z. B. durch »Festspielen«) finden sich auf Seite 58 der WO Hinweise in Frage-Antwort-Form.
  • Die Folgen von Fehlen oder Ersatzgestellung (z. B. der Verlust der Sollstärke und das erforderliche Aufrücken eines Spielers der unteren Mannschaft) treten ab sofort immer erst mit Beginn des Folgetages ein. Im »Normalfall« ändert sich für Vereine und Mannschaften praktisch nichts, gleichwohl lässt sich der Zeitraum zwischen dem Ende eines Mannschaftskampfes und dem Beginn des nächsten Tages im Einzelfall womöglich sinnvoll nutzen.
  • Sie dürfen die genehmigte Mannschaftsmeldung nun auch in digitaler Form (per Tablet oder Smartphone) vorlegen.

Bitte macht Euch mit den neuen Bestimmungen möglichst umfassend vertraut, weil wir hier aus Platzgründen nicht jedes Detail ansprechen können. Den genauen Wortlaut findet Ihr in der WO, die seit einigen Wochen in einer neuen Version als Download zur Verfügung steht.

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